soweit mir bekannt ist das Urteil nicht rechtskräftig und es wurde bereits Berufung eingelegt.
In dem og. Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, ob giropay als Zahlungsmittel gleichzustellen ist.
soweit mir bekannt ist das Urteil nicht rechtskräftig und es wurde bereits Berufung eingelegt.
In dem og. Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, ob giropay als Zahlungsmittel gleichzustellen ist.